Putschversuch gegen die Verfassung?
2. Juni 2007
Putschversuch gegen die Verfassung? Diese und andere Fragen stellt sich Peter Mühlbauer auf Telepolis. In einem Artikel, der zu Heiligen Gipfel passt und zu diesem Artikel aus dem Handelsblatt-Blog, weil er die handelnden Personen beschreibt, bzw. zu Wort kommen lässt. Klingt kompliziert? Ist es auch! Hier aus dem Handelsblatt-Blog:
Michael Glos ist “Bundesminister für Wirtschaft und Technologie” während der IT-Messe Cebit: “Das Handy zu bedienen ist schon viel”, sagte der Minister zu Spiegel Online. “Ich habe Gott sei Dank Leute, die für mich das Internet bedienen.”
Und nun zu Telepolis: “Auf insgesamt [extern] 53 Seiten, die dem Bundesrat für seine Stellungnahme am 8. Juni dienen sollen, packen die Länderpolitiker aus dem [extern] Innen-, dem [extern] Rechts- und dem [extern] Wirtschaftsausschuss auf alles, was von Verfassungsrechtlern in den Bereich der höchst problematischen bis klar verfassungswidrigen Eingriffe eingestuft wurde, noch eins drauf. Die in dem Papier gemachten Vorschläge sind teilweise so klar grundgesetzwidrig, dass man eigentlich schon von einem Putschversuch gegen die Verfassung sprechen könnte.
So wollen die Länderpolitiker unter anderen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verdoppelt sehen und den Zugriff darauf ohne weitere Einschränkungen auch für “zivilrechtliche Auskunftsansprüche” – im Klartext also für die Verfolgung von Patent- Marken- und Urheberrechtsverletzungen - festschreiben. Die Benachrichtigungspflicht bei der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten soll auf Personen beschränkt werden, gegen die Ermittlungen laufen. Das ist geradezu eine Einladung für unseriöse Abmahnanwälte, massenhaft und automatisiert Daten abzufragen, elektronisch auszuwerten und für erpressungsähnliche Geschäftsmodelle zu nutzen. Außerdem sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche für Abfragen erreichbar zu sein – ein Anspruch, der sich für die Provider mit vertretbarem finanziellen Aufwand wohl nur über eine offene Schnittstelle verwirklichen lässt – mit allen damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten.
Schnitt zum Handelsblog: “… Allein ist Glos mit seiner Haltung nicht. Weite Teile der deutschen Entscheider tummeln sich weder im Web 2.0 noch im Web 1.0 - sie gehören zur Generation Web 0.0. Zum Beispiel Werner Müller, Chef des Mischkonzerns RAG. Keinen Computer hat er im Büro. Die “wesentlichen Inhalte” des Internets lasse er sich “vorlegen”, erzählt er ohne Argwohn in einem Video für den Branchentreff “Tag des Wirtschaftsjournalismus”.”
Den Katalog der Straftaten, bei denen eine Telekommunikationsüberwachung erlaubt sein soll, wollen die Ausschüsse um zahlreiche andere Delikte bis hin zu “Verstößen gegen das Vereinsgesetz” erweitern. Und ganz nebenbei soll in dem Gesetz auch noch die Online-Durchsuchung erlaubt werden – für den gesamten Deliktkatalog, wieder bis hin zu den “Verstößen gegen das Vereinsgesetz”.
Der Innenausschuss will gar die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingend eingefügte unverzügliche Löschung der Aufzeichnungen aus dem Bereich der privaten Lebensgestaltung streichen. In bemerkenswerter Umdrehung der Verhältnisse versteigt sich das Gremium dazu, dem Regierungsentwurf “eine erhebliche Verschlechterung der präventiven Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren” zu attestieren.
Welche Personen genau für den sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Teil der Vorschläge verantwortlich sind, bleibt bisher weitgehend im Dunkeln. Anders als bei Innenminister Schäuble, der zur Verkörperung des Überwachungsstaates wurde, können sich die Drahtzieher gut hinter der Anonymität der Gremien verstecken. Die Pressestelle des Bundesrates verweist darauf, dass die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind, und schweigt.”
Abschliessend nochmal aus dem Blog des Handelsblatt: “… Oder Jörg Zierke. Dem Chef des Bundeskriminalamtes wurde bei einem Fachgespräch der Grünen zum Thema Bürgerrechte vom Dresdner Datenschutzprofessor Andreas Pfitzmann vorgeworfen: “Mit dieser Unbefangenheit über Informatik reden kann nur jemand, der nicht mit Informatik arbeitet.” Zierkes entwaffnend naive Antwort: “Ich sage auch nur, was mein Mitarbeiter aufschreibt.”
Soviel (zum Wissensstand und) zu den handelnden Personen …
















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